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Medienorientierung des Vereins PRO REGIO THUN vom 20. Mai 1998
Einstimmige Unterstützung für die Beschwerde gegen Schwelbrennanlage SBA vor Bundesgericht

Gestern Dienstagabend 19. Mai 1998 fand im Restaurant Reithalle Thun die ordentliche Hauptversammlung des Vereins PRO REGIO THUN statt. Wie erwartet stiess die Frage, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 4. Mai 1998 betreffend Baubewilligung für die SBA Thun nun auch ans Bundesgericht weitergezogen werden soll bei den Anwesenden auf besonderes Interesse.

Das Tagespräsidium hatte Fredi Flügel inne, welcher anfangs kurz auf die Tatsache einging, dass beim Verein Pro Regio Thun zwar ein sehr aktiver Vorstand, jedoch kein eigentliches Vereinspräsidium existiert. Er erläuterte, dass der Vorstand nach demokratischen Spielregeln sehr gut funktioniere und dass die enorme zeitliche Belastung eines einzelnen Vereinspräsidenten mittels Aufgabenverteilung auf verschiedene Vorstandsmitglieder bisher für die Vereinsarbeit sehr vorteilhaft gewesen sei.

Margit Rauber, welche das Sekretariat des Vereins Pro Regio Thun betreut, verlas den Bericht über das vergangene Vereinsjahr: So unterstützte Pro Regio Thun nicht nur die Beschwerde vor Verwaltungsgericht, sondern organisierte zwei vielbeachtete Podiumsanlässe, eine Reihe von Zusammenkünften mit Entscheidungsträgern, eine Briefaktion an Frau Bundesrätin Dreifuss, eine eigene Internet-Homepage sowie die erfolgreiche Demo zum angekündigten SBA Spatenstich.

Nach der Präsentation und Bestätigung des Kassen- und Revisorenberichts durch die Versammlung äusserte sich Adrian Straubhaar zum heutigen Stand der Dinge und zum weiteren Vorgehen. Er betonte, dass im Entscheid des Verwaltungsgerichtes weder die Anlagetauglichkeit noch deren Bedarf und die ökologische Unbedenklichkeit hinreichend ausgewiesen worden seien. Vielmehr sei das Gericht in mehreren Punkten nur ungenügend auf die Argumente der Beschwerdeführenden eingegangen.

Es liege aber im Interesse von Pro Regio Thun und der gesamten Wohnbevölkerung, über die aufgeworfenen Fragen auch befriedigende Antworten zu erhalten. Aus diesem Grunde befürworte und unterstütze der Vorstand von Pro Regio Thun einen Weiterzug der Beschwerde ans Bundesgericht.

Die Vereinsversammlung von Pro Regio Thun bekundete anschliessend anlässlich einer Konsultativabstimmung ebenfalls ihren deutlichen Willen zur Unterstützung der Beschwerde.

Zwecks Finanzierung der Prozesskosten vor Bundesgericht wendet sich PRO REGIO THUN nun an Bevölkerung mit der Bitte um Spenden und Beiträge. Ausserdem besteht die Möglichkeit, mittels einer Kostengutsprache als Sponsor anonym zu bleiben. Einzahlungsscheine und Formulare für die Kostengutsprachen können beim Sekretariat Pro Regio Thun, Frau M. Rauber, Tel. 033 335 15 54 oder per Email bezogen werden.



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20.05.1998