SBA-THUN
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Medienorientierung des Vorstands PRO REGIO THUN vom 26. März 1999
Neue Kompetenz bei kantonalbernischen Abfallfondsbeiträgen?

Ungewöhnliches Vorgehen der Berner Regierung

Beim Verteilen der Gelder aus dem Abfallfonds will sich der Regierungsrat künftig nicht mehr vom Grossen Rat kontrollieren lassen: Im Rahmen einer Teilrevision diverser Gesetze beabsichtigt er (auch im Hinblick auf das neue Projekt Kehrichtverbrennungsanlage KVA Thun), sich die alleinige Kompetenz sowohl für gebundene als auch für neue Ausgaben einzuräumen. Zur Zeit kann die Kantonsregierung nur über gebundene Ausgaben abschliessend bestimmen; neue Ausgaben aus dem Abfallfonds über Fr. 200'000.-- müssen jeweils auch vom Grossen Rat diskutiert werden. Trotzdem konnte der Grosse Rat seinerzeit beim Abfallfonds-Beitrag an das Projekt Schwelbrennanlage SBA Thun nicht mitreden.

Sehr ungewöhnlich ist das Vorgehen, welches die Regierung für die Revision gewählt hat: Bei Änderungen von Gesetzen ist nämlich in der Regel ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Auf diese gesetzlich vorgeschriebene Vernehmlassung will die Regierung diesmal verzichten. Begründet wird der Verzicht mit der (Zitat) "untergeordneten Bedeutung" der Vorlage. Anlässlich einer Konsultation der Interessenverbände der bernischen Gemeinden teilte die Bau- Verkehrs- und Energiedirektion mit Schreiben vom 10. März 1999 mit:

"... Damit die Revision möglichst rasch in Kraft gesetzt werden kann, ist vorgesehen, im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung vom 26.6.1996 über das Vernehmlassungs- und Mitberichtverfahren auf ein Vernehmlassungsverfahren zu verzichten.
Ohne Ihren Gegenbericht bis spätestens 1. April 1999 gehen wir davon aus, dass Sie mit der Vorlage einverstanden sind."

Die Brisanz der Definition von "neuen und gebundenen Ausgaben" aus dem Abfallfonds zeigte sich im vergangenen Jahr: Für das (mittlerweile gescheiterte) Projekt Schwelbrennanlage SBA Thun hatte der Berner Regierungsrat damals 73,4 Mio. Franken im Alleingang gesprochen, indem er diesen Beitrag als "gebundene Ausgabe" bezeichnete. Dagegen hatte sich im Juni 1998 ein Spiezer Einwohner vor Bundesgericht gewehrt, und verlangt, dass der für die SBA gesprochene Kantonsbeitrag als neue Ausgabe dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt und dem fakultativen Referendum unterstellt werde. Wegen der abgelaufenen Frist ist das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eingetreten.


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26.03.1999