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Medienorientierung des Vorstands PRO REGIO THUN vom 31. Mai 1999
Bundesgerichtlicher Planungsstopp des Lausanner KVA-Projekts hat Konsequenzen

Die Planung der Verbrennungsanlage in Posieux (FR) gerät ebenfalls ins Stocken

Auch die projektierte Kehrichtverbrennungsanlage in Posieux (Freiburg) erhält jetzt massiven Gegenwind, gemäss aktuellen Berichten in den Westschweizer Medien. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg wird nämlich die bereits erteilte Baubewilligung für die KVA aufheben, überarbeiten und neu publizieren müssen. Für die KVA -Gegnerschaft eine willkommene Entwicklung der Dinge: sie bedeutet, dass erneut alle zulässigen Rechtsmittel gegen die Anlage ergriffen werden können.

Dem freiburgischen Planungsstopp ist am 27. April 1999 ein Entscheid des Bundesgerichtes zur geplanten Verbrennungsanlage in Tridel (Lausanne) vorausgegangen. Das Bundesgericht hat vor gut einem Monat das Lausanner KVA Projekt an das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt zurückgewiesen. Dies mit der Begründung, der Bedarfsnachweis für die Anlage sei von der Bauträgerschaft nicht erbracht worden. Angaben über die bereits vorhandenen Überkapazitäten in den Kantonen Waadt, Freiburg und Neuenburg seien zudem nur sehr lückenhaft vorhanden. Die KVA - Gegner hatten in ihrer Beschwerde moniert, eine wirksame Zusammenarbeit des Kantons Waadt mit den umliegenden Kantonen würde den Bau der Anlage Tridel überflüssig machen. Weil unter den Westschweizer KVA Betreibern eine Koordination der Entsorgung vorgesehen war, ist nun die Kehrichtverbrennungsanlage in Posieux (FR) vom Bundesgerichtsentscheid ebenfalls direkt betroffen. Somit wird deren Realisierung in Frage gestellt.

Auch gegen das Freiburger Projekt ist seinerzeit mit drohenden Überkapazitäten argumentiert worden, trotzdem wurde die Baubewilligung erteilt. Nachdem sich jetzt das höchste schweizerische Gericht deutlich gegen eine Zunahme der bestehenden Überkapazitäten im Abfallwesen und für die effizientere Zusammenarbeit der Kanton bei der Entsorgung (sprich: für ein verstärktes Engagement der zuständigen Bundesstellen) ausgesprochen hat, ist nicht mehr auszuschliessen, dass nun auch andere laufende KVA Projekte hinterfragt werden müssen. So ist im Januar 1999 eine vom Preisüberwacher im Auftrag gegebene Studie zum Schluss gekommen, dass auf die geplanten Verbrennungsanlagen in Thun und im Tessin angesichts der vorhandenen Überkapazitäten aus ökonomischen Gründen verzichtet werden sollte und ein Bahntransport in zu wenig ausgelastete Anlagen sinnvoller wäre. In Thun ist das KVA-Baugesuch trotzdem anfangs Mai eingereicht worden (bis am 4. Juni 1999 kann dagegen Einsprache erhoben werden).


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01.06.1999