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Der Bund: 11.09.1999 - Kanton Bern
Ofenanbieter vor Verwaltungsgericht abgeblitzt

THUN / Die AG für Abfallverwertung (Avag) muss bei der Auftragsvergabe für die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) die Firma Thermoselect nicht berücksichtigen, entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern.

Das Gericht lies offen, ob die Avag der Submissionsgesetzgebung des Kantons Bern untersteht oder nicht. Es handle sich aber vorliegend um eine dringliche Angelegenheit (Ablauf der Frist für Bundessubventionen), welche für die Avag nicht vorhersehbar gewesen sei.

Vor dem Hintergrund der massiven Widerstände, die dem Schwelbrennprojekt von Seiten der Bevölkerung erwachsen seien, sei es sachlich gerechtfertigt, dass sich die Avag letztlich für die traditionelle Rostfeuerungstechnik ausgesprochen habe. Die Avag habe dem Evaluationsentscheid auch Überlegungen politischer Natur zu Grunde zu legen, wenn sie nicht Gefahr laufen wolle, eine weiteres Mal zu scheitern.


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13.09.1999