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Der Bund, Kanton Bern, 14, Juli 2000
Das Bundesgericht heisst ein Gesuch der KVA-Gegner gut


Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die geplante KVA aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Nachdem das Verwaltungsgericht Anfang Mai zum zweitenmal eine Beschwerde gegen die geplante Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Thun abgewiesen hatte, wandten sich die 294 Beschwerdeführer ans Bundesgericht. Mit einer sogenannten Verwaltungsgerichtsbeschwerde wehren sie sich seither in Lausanne gegen die kantonale Überbauungsordnung für die KVA.

Vor drei Tagen fällte das Gericht einen ersten Entscheid: Das Gesuch der Gegner um aufschiebende Wirkung wurde gutgeheissen. Mit anderen Worten: Solange das Bundesgericht die Beschwerde nicht beurteilt hat, dürfen auf dem Areal auch keine Baumaschinen auffahren. Laut Agenturberichten ist der höchstrichterlichen Verfügung vom 11. Juli zu entnehmen, dass weder die AG für Abfallverwertung (Avag) als Beschwerdegegnerin noch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern etwas gegen die "Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung" einzuwenden hatten. Und weil auch die übrigen Verfahrensbeteiligten auf Anträge oder Stellungnahmen verzichteten, sei dieser Entscheid laut Bundesgericht gerechtfertigt.

Für Fredi Flügel, Vorstandsmitglied von Pro Regio Thun, kam dieses Urteil aus Lausanne denn auch nicht überraschend: "Alles andere hätte keinen Sinn ergeben." Keinen Kommentar gab es seitens der Avag. Die Gesellschaft liess aber schon früher verlauten, dass die Bauarbeiten ohnehin frühestens im Frühjahr 2001 an die Hand genommen würden.

adk.


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17.07.2000