SBA-THUN
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Der Bund, 15. November 1999
Austritt aus der Avag ist nicht möglich

KVA THUN / Die Gemeinden sind an die AG für Abfallverwertung (Avag) gebunden. Sie dürfen nicht aus dem Abfallverband austreten, befindet der Regierungsrat.

"Wenn eine Region den Vertrag mit der Avag auflösen möchte, kann sie das, und wenn ja, mit welchen Folgen?" Diese Frage stellte Grossrat Hans-Jörg Pfister (fdp, Zweisimmen) der Regierung im Zusammenhang mit dem Dauerbrenner KVA Thun. Die Antwort: Sie kann nicht austreten. Die Regierung begründet ihre Haltung mit dem Abfallleitbild, das die Einzugsgebiete der Abfallanlagen gegeneinander abgrenzt. Aus der Tatsache, dass im Abfallleitbild der Avag 150 Gemeinden zugeteilt sind, gehe hervor, dass die Regionen ihren Vertrag mit der Avag nicht auflösen können, schreibt die Regierung. Sie können somit auch nicht eigenständig Abnahmverträge mit Verbrennungsanlagen anderer Kantone abschliessen.
Weiter wollte Pfister wissen, welche Leistungen die "auserlesenen Aktionäre" der Avag erbringen würden. Pfister meinte damit die Kiesunternehmer, die als Grossaktionäre in der Avag mitsprechen. Die Firmen seien massgeblich an der Gründung der Avag beteiligt gewesen, hätten das Aktienkapital vorfinanziert und Standorte für Deponien zur Verfügung gestellt, schreibt die Regierung. "Ohne diese Unternehmen wäre es nicht möglich gewesen, der Region über mehr als zwei Jahrzehnte eine verhältnismässig günstige Entsorgung ihrer Abfälle zu sichern."
Pfister wünschte sich zudem eine Öffnung der Avag für neue Aktionäre. In der mit Blick auf die geplante KVA Thun neu gegründeten Avag KVA AG wird dies laut Regierung erfüllt.

soh.


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22.12.1999