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Der Bund 23.12.2000, Ressort Kanton Bern
KVA Thun: Rodungsfrist verlängert

KVA / Der Berner Regierungsrat hat die Frist zur Rodung von 1500 Quadratmetern Wald für die KVA Thun verlängert.

Die Berner Regierung macht die Frist für die Rodung von 1500 Quadratmetern Wald für die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Thun vom Bundesgerichtsentscheid zur KVA abhängig. Die zwei für die KVA Thun notwendigen Rodungen hätten bis Ende 2000 ausgeführt werden müssen. Eine der Rodungsbewilligungen ist bereits rechtskräftig und hätte deshalb bereits ausgeführt werden dürfen. Die andere Bewilligung ist jedoch Gegenstand des beim Bundesgericht hängigen Beschwerdeverfahrens gegen die kantonale Überbauungsordnung zur KVA. Da der Entscheid des Bundesgerichts noch aussteht, wäre die Frist bereits abgelaufen gewesen, bevor überhaupt ein rechtskräftiger Entscheid vorliegen würde.

Gegen Verwaltungsleerlauf
Aus verfahrenstechnischen Gründen müsste die AG für Abfallverwertung (AVAG) eigentlich nach dem 31. Dezember ein neues Rodungsgesuch stellen. Dies wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben gegenüber den Gesuchstellern, fand der Regierungsrat. Darum hat die Kantonsregierung die Frist für die Ausführung der Rodung nun vom Datum des Bundesgerichtsentscheids abhängig gemacht: Die Rodung kann neu bis spätetstens innerhalb eines Jahres nach Vorliegen des Urteils ausgeführt werden. Die AVAG habe sich bereit erklärt, die bereits bewilligte Rodung von rund 360 Quadratmetern nicht wie vorgeschrieben noch dieses Jahr durchzuführen, wie es weiter heisst.

sda.


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09.01.2001