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BERNER ZEITUNG OBERLAND (03.05.2000)
Verwaltungsgericht: KVA "unbedingt erforderlich"

Der Bedarf für eine Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) in der Avag-Region sei ausgewiesen, befand das Verwaltungsgericht. Es wies die Beschwerden gestern insgesamt als unbegründet ab.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerden der Gemeinden Hilterfingen und Oberhofen, der Stiftung Greenpeace Schweiz und von über 3000 Privaten gegen die kantonale Überbauungsordnung für die geplante Kehrichtverbrennungsanlage der Avag abgewiesen. Das Gericht befasste sich ausführlich mit der Frage des Bedarfs einer KVA Thun mit einer Kapazität von 100 000 Tonnen, wie dem gestern veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Es gelangte im bernischen und schweizerischen Vergleich zur Auffassung, dass der Bedarf ausgewiesen ist. Falls die KVA Tessin (150 000 Tonnen) und Thun gebaut werden, betrage die schweizerische Kapazität im Jahre 2005 etwa 3,25 Millionen Tonnen. Bei einem angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung wahrscheinlichen Zuwachs der Kehrichtmenge von 1 Prozent pro Jahr werde die Menge 2005 auch tatsächlich bei 3,2 Millionen Tonnen liegen.
Daraus ergibt sich für das Verwaltungsgericht, dass die KVA Thun und Tessin "unbedingt erforderlich" seien, wie es im Entscheid heisst. Ein Gutachten des Preisüberwachers, das die Notwendigkeit dieser geplanten Anlagen bezweifelt, beurteilt das Verwaltungsgericht als "zu optimistisch". Einwänden der Beschwerdeführenden - allen voran dem Lerchenfeld-Leist - zum Standort auf der Kleinen Allmend in dicht besiedeltem Gebiet hält das Gericht entgegen, es gebe kein Verbot von Abfallanlagen im Agglomerationsgebiet. Die meisten seien in Bevölkerungszentren, etwa in Bern, Biel oder Zürich. Die Regierung habe keine raumplanerischen Grundsätze verletzt.

"Schwer nachvollziehbar"
Einzelne Beanstandungen bezeichnet das Gericht als schwer nachvollziehbar, etwa bezüglich Schwelgase, die ja nach der Umstellung der Technologie nicht produziert würden. Gar als "abwegig" stuft es die Vorwürfe bezüglich Rodungsbewilligung ein. Das Gericht weist die Beschwerden insgesamt als unbegründet ab, soweit darauf einzutreten war. Auch die Kosten wurden den Beschwerdeführenden auferlegt. Der Weiterzug ans Bundesgericht ist möglich. Avag-Direktor René Clausen, der vom raschen Entscheid des Verwaltungsgerichts überrascht wurde, rechnet damit, dass die Beschwerdeführer "wahrscheinlich" das Bundesgericht anrufen werden. "Wir haben aber bei der bereits langen Planung dieser Kehrichtverbrennungsanlage gelernt, uns in Geduld zu üben." Vorerst würde nun die Beschwerdefrist abgewartet, bevor mit der Detailplanung der KVA begonnen werde. Sollte der Weiterzug ans Bundesgericht erfolgen, dann sei abzuwägen, ob aus Zeitersparnis die weitere - kostspielige - Planung trotzdem schon vorgenommen werde. So oder so, Clausen rechnet nicht damit, dass der Baubeginn noch in diesem Jahr erfolgen wird.

"Wohl kein Alleingang"
Auch Andreas Lüscher, Präsident des Lerchenfeld-Leists, wurde vom gestern publizierten Urteil überrascht, hatte er mit einem Entscheid doch erst im Sommer gerechnet. Weniger überrascht hat ihn dagegen, dass die Beschwerden abgewiesen wurden. Zuerst werde nun das Urteil analysiert und dann eine Leistversammlung einberufen, um zu einem demokratischen Entscheid zu gelangen, schildert Lüscher das weitere Vorgehen. Gleichzeitig müsste die Rücksprache mit den andern Beschwerdeführern erfolgen. Lüscher rechnet nicht damit, dass der Lerchenfeld-Leist im Alleingang ans Bundesgericht gelangt. Der Entscheid um einen Weiterzug falle beim Verein Pro Regio Thun an der Hauptversammlung am 23. Mai erklärt Fürsprecher Marcus Sartorius auf Anfrage. Sartorius vertritt den grössten Teil der 3000 Beschwerdeführenden. Noch keine Stellungnahme liegt vom Gemeinderat Hilterfingen vor. Die Beratung erfolgt später.

ust/sda


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08.05.2000