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Berner Zeitung Oberland (10.4.99)
Das Loch für die KVA ist zu tief

Die tiefsten Stellen in der grossen Thuner KVA-Baugrube müssen nun doch wieder aufgefüllt werden.

Das kantonale Amt für Gewässerschutz hat eine Anordnung getroffen betreffend die grosse Thuner KVA-Baugrube. Diese muss an den tiefsten Stellen aufgefüllt werden. Zum Schutz des Grundwassers müsse zwischen der Baugrubensohle und dem höchsten Grundwasserspiegel ein Abstand von 2,7 bis 3 Meter eingehalten werden. Eine Begehung im Februar hatte gezeigt, dass dies nicht überall der Fall ist, weshalb jetzt das Auffüllen der tiefsten Aushubstellen verlangt wird. Ansonsten kam das kantonale Amt zum Schluss, dass der Grundwasserstrom unter der Kleinen Allmend trotz Baugrube ausreichend geschützt sei. Die bei Kiesgruben geltenden Vorschriften würden «generell gut eingehalten», ist einer Aktennotiz zu entnehmen. Auch die Baugrubensicherung sein in Ordnung. «Das Risiko, dass ein Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt und in die Baugrube stürzen könnte, wird von uns als äusserst gering eingestuft», hält das Gewässerschutzamt fest. Sollte sich dennoch ein Schadenfall ereignen, trage grundsätzlich der Grundeigentümer die Verantwortung. Zuvor hatten die Gegner des Thuner KVA-Projektes kritische Fragen zur Baugrube gestellt. Diese war ab Herbst 1997 für die inzwischen gescheiterte Schwelbrennanlage ausgehoben worden. Nun soll das bestehende Loch für das zweite Projekt verwendet werden. Die AG für Abfallverwertung und der Kanton müssen aber bei der Planung vorwärtsmachen. Das Thuner Bauinspektorat hatte im Januar verfügt, dass die mehrere 100 000 Franken teure Baugrube wieder zugeschüttet werden müsse, wenn das Baugesuch bis Mitte Jahr nicht vorliege (die BZ berichtete). Im Moment sieht es allerdings danach aus, als ob die Bauherrschaft die gesetzte Frist einhalten kann. Ghs


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16.04.1999