Berner Zeitung , 14.10.04 Energie Wasser beteiligt sich an AVAG Das gemeindeeigene Unternehmen Energie Wasser Bern (ewb) beteiligt sich zu 15 Prozent am Aktienkapital der AG für Abfallverwertung (AVAG) in Thun. Die Unternehmen wollen Synergien nutzen und ihre Position in der Kehrichtverwertung stärken. Die AVAG ist die Betreiberin der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) in Thun. Die bisherige Mehrheitsaktionärin der AVAG, die Kies AG Aaretal (KAGA), verkaufte nach der Eröffnung der KVA ihre Anteile am Aktienkapital. Sie gingen einerseits an die bisherigen Aktionärsgemeinden und an die ARA Thunersee, andererseits an die AVAG zurück. Für ewb habe sich damit die Gelegenheit geboten, jene 15 Prozent des Aktienkapitals zu erwerben, die sich nach diesen Transaktionen noch im Besitz der AVAG befanden, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Insgesamt hat das Aktienkapital der AVAG einen Nominalwert von 3,4 Millionen Franken. Der Wille zur strategischen Zusammenarbeit wird laut Mitteilung dadurch unterstrichen, dass ewb künftig im Verwaltungsrat der AVAG Einsitz nehmen wird.
Veränderte Rahmenbedingungen im Abfallbereich
Es sei davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren wegen der vermehrten
Wahlfreiheit neue Mitbewerber in den Markt der Kehrichtverwertung eintreten
würden.
Durch die Beteiligung wollen sich die beiden Unternehmen eine starke Position im Kanton Bern schaffen und eine gemeinsame, langfristige Strategie bei der Kehrichtverwertung verfolgen. Für ewb biete sich durch die Beteiligung zudem die Gelegenheit, an einem erweiterten Tätigkeitsfeld im Kehrichtbereich zu partizipieren, ohne das eigene Kerngeschäft auszudehnen.
Kein Stellenabbau
Durch eine gemeinsame Kehrichtbewirtschaftung wollen die Unternehmen
Synergien nutzen und Kosten senken. So wird eine gleichmässigere Auslastung
der Anlagen und eine Reduktion des Verbrauchs fossiler Brennsotoffe
angestrebt. Bei der AVAG sei damit kein Stellenabbau verbunden, sagte CEO
René Clausen auf Anfrage. ewb-Direktor Kurt Bill war für eine Stellungnahme
nicht erreichbar.
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24.05.2005 |