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BZ, Donnerstag, 16. April 1998
Richter-Entscheid zu KVA fällt am 4. Mai

In gut zwei Wochen fällt das Verwaltungsgericht den mit Spannung erwarteten Entscheid zur KVA Thun

Das Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts zur umstrittenen Kehrichtverbrennungsanlage Thun wird am Montag 4. Mai gefällt. Die Öffentliche Verhandlung findet gemäss gestern publizierter Traktandenliste ab 8.30 Uhr im grossen Sitzungssal statt. Gross wird auch der Publikumsandrang sein. Nicht weniger als 37 Beschwerdeführer treten gegen das Projekt an, darunter die Gemeinde Hilterfingen, der Steffisburger Bernstrasseleist, die Interessengemeinschaft Velo Region Thun, der Lerchenfeldleist, Schwäbisleist und die SVP der Stadt Thun. Für das Projekt stehen die AG für Abfallverwertung Avag und der bernische Regierungsrat ein.

Der Gerichtsentscheid wird von den Kritikern und der Bauherrschaft der 300 Millionen Franken teuren Anlage mit grosser Spannung erwartet. Seit gut einem Jahr liegen sich die Gegner und Projektverantwortlichen in den Haaren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird allgemein als bedeutsamer Vorentscheid eingestuft.

Nachdem Zusatzabklärungen das Verfahren in die Länge zogen, fällt nun das Urteil des Verwaltungsgeriichts eher früher als erwartet. Darüber ist insbesondere die Bauherrschaft erleichtert, die aufgrund der Subvestitionsregelung unter grossem Zeitdruck steht. Diese fünf Richter werden über die KVA Thun urteilen: Peter Ludwig (Vorsitz), -frédéric Maeder, Thomas Merkli (Referent), Lorenz Meyer und Bernard Rolli.


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17.04.1998