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Schweizerischen Depeschenagentur SDA 11.09.1998
Entscheidungen des Bundesgerichts, Lausanne 1998

11.09.98 Bundesgericht entscheidet über Thuner KVA-Projekt: Avag muss KVA-Gegnern 10 000 Franken zahlen

Lausanne, 11. Sept. (sda) Die Gegner der Schwelbrennanlage (KVA) in Thun haben vor dem Bundesgericht einen Teilerfolg verbuchen können: Die Avag muss ihnen eine Entschädigung von 10 000 Franken bezahlen. Ausserdem braucht es eine neue Überbauungsordnung, weil die Avag das Projekt redimensioniert hat. Am 4. Mai hat das bernische Verwaltungsgericht die Beschwerde der KVA-Gegner gegen das Projekt einer Schwelbrennanlage in Thun abgewiesen und ihnen Gerichts- und Entschädigungskosten von über 20 000 Franken auferlegt.

Die Gegner zogen ihre Beschwerde daraufhin vor das Bundesgericht weiter. Im Juni wurde das Anliegen der KVA-Gegner jedoch gegenstandslos: Die Avag als Bauherrin der geplanten Anlage redimensionierte das Vorhaben auf eine kleinere Anlage mit herkömmlicher Technologie. Das Bundesgericht wertet den Rückzug des Projekts als Erfolg für die Beschwerdeführer, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die Avag muss ihnen deshalb 10 000 Franken als Entschädigung bezahlen.

Mit dem Rückzug des ursprünglichen KVA-Projekts wurde laut Bundesgericht aber auch die Überbauungsordnung gegenstandslos. "Die kantonale "Überbauungsordnung, die ebenfalls Gegenstand des kantonalen Verfahrens bildete, betraf ausdrücklich die Schwelbrennanlage, auf die nun verzichtet wird", schrieb das Bundesgericht.

Gegner suchen Gespräch Für das weitere Vorgehen betreffend KVA Thun machen die Beschwerdeführer vom Verein Pro Regio Thun bereits konkrete Vorschläge, wie Pro Regio Thun am Freitag mitteilte. Der Verein hat die Thuner Stadtregierung und die Avag zu einem Gespräch eingeladen.
Er verlangt von der Bauherrschaft einen Planungsstopp, das Einsetzen einer unabhängigen Arbeitsgruppe und das Erstellen einer Machbarkeitsstudie. Der Entwurf des neuen Konzepts soll zudem durch ein demokratisches Vernehmlassungsverfahren laufen und die Realisierung der Machbarkeitsstudie von Fachleuten begleitet sein.


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10.11.1998