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Neue Zürcher Zeitung INLAND Mittwoch, 01.12.1999
Der Bundesrat lässt sich Zeit

Aus dem Bundesgericht
Abfallabgabe und Mehrwertsteuer Steuer auf Entsorgung - Abgabe auf Ablieferung fel. Lausanne, 30. November

Eine Abfallabgabe, wie sie das bernische Abfallgesetz vorsieht, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keine Verbrauchssteuer, sondern eine Entsorgungsabgabe und damit neben der Mehrwertsteuer (MWSt) zulässig. Den Kantonen und Gemeinden ist zwar untersagt, die der Eidgenössischen Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätze einer "gleichgearteten" Steuer zu unterstellen (Art. 41ter Bundesverfassung). Damit aber von Gleichartigkeit gesprochen werden kann, muss laut dem einstimmig gefällten Urteil der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts zunächst einmal überhaupt eine Verbrauchssteuer zur Diskussion stehen. Sodann ist erforderlich, dass derselbe Umsatz betroffen ist.
Die Mehrwertsteuer belastet den Konsum von Gütern, für welche der Abnehmer einen Preis zahlt, weil sie einen wirtschaftlichen Wert haben. Für die in eine Deponie gelieferten Abfälle indes zahlt der Empfänger keinen Preis. Vielmehr nimmt er die gelieferten Abfälle nur entgegen, wenn ihm dafür etwas vergütet wird. Die im Zusammenhang mit einer Deponie bezahlte Mehrwertsteuer wird nicht auf der Abfall- Lieferung erhoben, sondern auf dem Entgelt für die Abfallbeseitigung.
Eine Abfallabgabe dagegen wird nicht auf dieser Entsorgungsdienstleistung erhoben, sondern auf der Abfall-Lieferung: "Wohl sollen beide Abgaben wirtschaftlich vom Abfallverursacher getragen werden. Aber die Abfallabgabe belastet nicht wie die Mehrwertsteuer die Wertschöpfung, die durch eine bestimmte Lieferung oder Dienstleistung entsteht. Bemessungsgrundlage ist deshalb auch nicht das Entgelt für den Abfall (weil es ein solches Entgelt gar nicht gibt), sondern die angelieferte Menge." Aus diesen Gründen ist die bernische Abfallabgabe aus Sicht des Bundesgerichts nicht "gleichgeartet" wie die Mehrwertsteuer.

Urteil 2P.125/1999 vom 15. 10. 99 - BGE-Publikation vorgesehen

soh.


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22.12.1999