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Thuner Tagblatt, 28.07.2001
KVA Thun: Recht in einem Punkt

Die Beschwerde im Verfahren gegen die Kehrichtverbrennungsanlage Thun wurde im März dieses Jahres vom Bundesgericht abgewiesen. Nun liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor.

Die AVAG plante vor drei Jahren eine Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) mit herkömmlicher Rostfeuerung. Nachdem der Regierungsrat das Projekt genehmigt hatte, gelangten die Einwohnergemeinden Hilterfingen und Oberhofen sowie über 300 weitere Opponenten (lokale Organisationen und Privatpersonen) an das kantonale Verwaltungsgericht, das jedoch die Eingabe abwies. In der Folge führten 294 Beteiligte Beschwerde an das Bundesgericht, das im März dieses Jahres (ohne öffentliche Beratung) den Entscheid traf, dessen schriftliche Begründung nun vorliegt.

Das Bundesgericht stellt u.a. fest, es entspreche einer allgemeinen Erfahrung, dass die Wahl von Standorten für grössere Abfallprojekte politisch umstritten sei und so gegenüber sachlichen Kriterien überwiegen würde.

Die Kritik der Beschwerdeführer richtet sich auch gegen den Standort Kleine Allmend. Der Entscheid verkenne die Nähe des Wohngebiets und trage somit auch der erhöhten Gefahr von Leib und Leben nicht Rechnung. Es ist im bundesgerichtlichen Urteil der einzige Posten, bei dem die fünf Richter eine Berechtigung der Beanstandung einräumen.

esch


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07.08.2000