Projekt Kehrichtverbrennungsanlage Thun
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Pro Regio Thun


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  • Beitrittserklärung zum Ausdrucken



  • Statuten Verein Pro Regio Thun
    1. Unter dem Namen "Pro Regio Thun" besteht auf unbeschränkte Dauer ein Verein mit Sitz in Thun, der konfessionell und parteipolitisch neutral ist und für den die Bestimmungen von Art. 60 ff ZGB gelten, soweit nicht nachstehend eine andere Regelung getroffen wurde.

    2. Der Verein verfolgt das Ziel, die Lebensqualität, den gesicherten Arbeitsstandort sowie die touristische Attraktivität der Region Thun zu erhalten. Er wehrt sich gegen den Bau einer überdimensionierten Kehrichtverbrennungsanlage in der Region und insbesondere gegen den Bau einer KVA auf der Kleinen Allmend in Thun, solange nicht durch Studien unter Berücksichtigung von alternativen Entsorgungsmodellen zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass der Bedarf für diese Kehrichtverbrennungsanlage besteht. Der Verein setzt sich dafür ein, dass das Emissionsprofil dieser Anlage sorgfältig geprüft und analysiert wird; die zu erwartende Schadstoffbelastung und die mit dem Betrieb verbundenen Risiken dürfen das zumutbare Mass nicht übersteigen und auch langfristig keine Gefährdung für die Umwelt und die Bevölkerung darstellen.

      Zu diesem Zweck sammelt der Verein sachdienliche Informationen und bietet kritischen Bürgern und Sachverständigen ein Forum, um ihre Kräfte zu vereinen. PRT informiert die betroffene Bevölkerung und die Politiker über die mit dem Betrieb einer KVA verbundenen Probleme und Risiken und über neue Erkenntnisse zum Thema Kehrichtverwertung. Zudem sammelt der Verein finanzielle Mittel, um Interessengruppen, Organisationen und Einzelpersonen, welche sich für die Ziele des Vereins in besonderem Masse engagieren (beispielsweise Einsprecher, Beschwerdeführer), tatkräftig zu unterstützen.

    3. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesellschaften werden. Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern beschliesst der Vorstand. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden. Der Austritt aus dem Verein ist in schriftlicher Form zuhanden des Vorstands zu erklären.

    4. Es findet jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren einen Vorstand von 3 – 11 Mitgliedern und 2 Rechnungsrevisoren, genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung und beschliesst über alle weiteren Geschäfte, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Vereinsmitglieder, bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Eine Wiederwahl des Vorstands ist möglich.

    5. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand konstituiert sich selbst. Er ist befugt, ausgeschiedene Mitglieder zu ersetzen und sich, wenn weniger als 11 Mitglieder gewählt wurden, bis zu dieser Zahl selbst zu ergänzen; derartige Wahlen sind der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

    6. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit dafür nicht nach Gesetz oder Statuten die Mitgliederversammlung zuständig ist. Er regelt die Vertretung des Vereins nach aussen und kann aus seiner Mitte und eventuell unter Zuzug weiterer Mitarbeiter Ausschüsse bilden.

    7. Die Rechnungsrevisoren als Kontrollstelle haben zuhanden der Mitgliederversammlung die Jahresrechnung und den Vermögensstand sowie während des Jahres die Kassenführung zu prüfen.

    8. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu leisten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

    9. Statutenänderungen sowie ein Beschluss auf Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder.
    Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 30. April 1997 genehmigt und anlässlich der Hauptversammlung vom 4. Mai 1999 revidiert.

    Thun, den 4. Mai 1999
    Vorstand Pro Regio Thun


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    01.04.2000