SBA-THUN
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Medienorientierung des Vereins PRO REGIO THUN vom 9.Juni 1998 1998
Projektierte Kehrichtverbrennungsanlage SBA Thun jetzt vor Bundesgericht

Freitag, 12. Juni 1998 wird die Beschwerde eingereicht

In wenigen Tagen wird sich das Schweizerische Bundesgericht einmal mehr mit der Rechtmässigkeit der Baubewilligung für die Kehrichtverbrennungsanlage SBA zu befassen haben. Die bisherigen Beschwerdeführer der Sammelbeschwerde haben entschieden, den Fall KVA Thun dem Bundesgericht zur Beurteilung vorzulegen. Sie zählen auf einen Entscheid in ihrem Sinne, stützte sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung doch vollumfänglich auf einseitige Behauptungen der Projektbefürworter. Zwecks Finanzierung der Beschwerde ruft die Vereinigung Pro Regio Thun alle Einwohner der Region auf zu Spenden und Kostengutsprachen.

Der untenstehende Bericht von André Stauffer, Steffisburg, Vorstandsmitglied des Vereins Pro Regio Thun, beleuchtet die hauptsächlichen Gründe, welche die grosse Anzahl der Beschwerdeführenden zum Schritt vor die oberste Gerichtsinstanz des Bundes bewogen haben:

Gedanken zum SBA-Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts vom 4. Mai 1998

Pro Regio Thun unterstützt deshalb neben der Beschwerde vor Bundesgericht auch die Durchführung einer Konsultativabstimmung in Sachen Projekt Schwelbrennanlage SBA Thun.


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10.06.1998