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Pro Regio Thun: Medien - Information vom 14.1.1999
Pro Regio Thun befürwortet Durchführung einer Konsultativabstimmung

Am nächsten Freitag, 22. Januar 1999, wird der Thuner Stadtrat zur Frage der Durchführung einer Konsultativabstimmung betreffend möglicher Projektierung einer KVA in Thun Stellung nehmen.
Der Verein Pro Regio Thun, welcher sich seit einiger Zeit eingehend mit dem Kehrichtverbrennungs-Vorhaben für Thun auseinandersetzt, befürwortet die Durchführung einer Volksbefragung. Er hat diesbezüglich auch die Mitglieder des Thuner Stadtrates schriftlich informiert.

a) Der erste Anstoss zur Durchführung eines Volksplebiszites ging von der zuständigen Regierungsrätin Dori Schaer-Born aus, welche im Herbst 1996 die Behauptung aufstellte, das (damalige) Projekt Schwelbrennanlage SBA habe eine Volksabstimmung nicht zu befürchten. Frau Schaer-Born bekräftigte diese Auffassung kurz darauf anlässlich der öffentlichen Orientierung in Thun vom 22. Januar 1997, als sie sinngemäss zusicherte "keiner Region, die das nicht ausdrücklich wolle, werde der Kanton etwas aufzwingen". Allerdings ist bis heute eine repräsentative Erforschung des Willens unserer betroffenen Bevölkerung ausgeblieben.

b) Das Instrument der Volksbefragung ist gemäss Bundesverfassung und Gemeindegesetz zulässig. Art. 70 der Thuner Gemeindeordnung (Marginalie: Konsultative Befragungen) sieht ausdrücklich vor, dass für die Vorbereitung wichtiger Geschäfte, insbesondere von Gemeindereglementen und Planungsfragen (sic!) von Fall zu Fall zur besseren Information konsultative Befragungen durchgeführt werden können. Dabei legt der Gemeinderat den Kreis der zu Befragenden fest.

Ein Festlegen dieses Kreises der zu Befragenden auf den gesamten Thuner Souverän wird in der Gemeindeordnung nirgends explizit ausgeschlossen, ist also durchführbar im Sinne der Thuner Gemeindeordnung. Dies erscheint angesichts des umstrittenen Standorts einer KVA in Thun und den damit für die Thuner Einwohnerschaft verbundenen Umweltrisiken für eine künftige Planung auch als zweckmässig wenn nicht sogar als erforderlich.

c) Eine Konsultativabstimmung hat zwar unverbindlichen Charakter, als Meinungsumfrage und politischen Fingerzeig an die zuständigen Behörden ist sie jedoch nicht zu unterschätzen.

d) Aus politischer Sicht würde die Konsultativabstimmung gerade im Rahmen des Verfahrens der "kantonalen Überbauungsordnung", wo eine unverbindliche Mitwirkung der Bevölkerung vorgesehen ist, die repräsentative Klarheit gemäss den Ausführungen von Frau Regierungsrätin Schaer-Born über die Meinung der betroffenen Bevölkerung verschaffen (Es ist im übrigen sehr fraglich, ob das Planungsinstrument der "kantonalen Überbauungsordnung" im vorliegenden Fall überhaupt anwendbar ist).

e) Ausserdem wird auf die Meinungsbildung der Standortgemeinde auch bei dem für die gesamtschweizerische Abfallplanung zuständigen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Buwal, Rücksicht genommen. So schreibt der Buwal-Direktor Dr. H.P. Fahrni, im Brief vom 5. Januar 1999 an Pro Regio Thun: " Wir möchten Sie ... darauf hinweisen, dass die Stadtbehörden von Thun die Diskussion zum Thema "KVA Thun - ja oder nein" nochmals aufgenommen haben".

"Zusehends wächst die Einsicht, dass ohne Berücksichtigung der sozialen und gesellschaftlichen Aspekte jedes Abfallwirtschaftskonzept zum Scheitern verurteilt ist. Neben den (umwelt-) technischen und den ökonomischen Aspekten sind die sozialen Belange für die öffentliche Abfallentsorgung und für die damit verbundene Entscheidfindung von grosser Wichtigkeit. Nur eine Abfallwirtschaft, die dem in der Planung und Realisation ihrer Projekte Rechnung trägt, wird sich als zukunftsfähig erweisen"; vgl. Bericht NZZ, 22.12.1998.

Aus diesen Gründen ersucht Pro Regio Thun die Thuner Stadträtinnen und Stadträte, dem Vorstoss zur Durchführung einer Konsultativabstimmung im Interesse einer echten Mitwirkung des Volkes beim Grossprojekt KVA Thun die Zustimmung zu erteilen.


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21.01.1998